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Recht auf Nicht-Diskriminierung und Recht auf Namen und Staatsangehörigkeit

Jedes Kind hat das Recht auf einen Namen, eine Staatsangehörigkeit und darauf, fair und ohne Diskriminierung behandelt zu werden.

Kinder haben – genau wie Erwachsene – das Recht, nicht benachteiligt oder unfair behandelt zu werden. Das nennt man „Recht auf Nicht-Diskriminierung“.

Das bedeutet: Kein Kind darf schlechter oder besser behandelt werden, zum Beispiel wegen seiner Herkunft, Hautfarbe Religion, ob es ein Junge oder ein Mädchen ist oder wie viel Geld seine Familie hat.

Wenn ein Kind geboren wird, muss es offiziell mit seinem Namen registriert werden. Dadurch hat es das Recht, eine Geburtsurkunde zu bekommen. Diese Urkunde ist ein Beweis dafür, dass das Kind existiert.

Damit kann das Kind zum Beispiel:

Unsere Partnerorganisation in Burundi, Fondation Stamm, setzt sich für benachteiligte und ausgegrenzte Kinder in Burundi ein. Vor allem Straßenkinder, AIDS- und Kriegswaisen, Opfer von Gewalt, geflüchtete und von der Gesellschaft ausgegrenzte Kinder, wie Kinder mit Behinderung erhalten durch die Programme der Fondation Stamm Unterstützung und Hilfe. Viele dieser Kinder erleben regelmäßig Diskriminierung durch

Behörden, Institutionen oder durch Bekannte und Familienmitglieder. Sie werden aufgrund ihrer Lebensgeschichte oder ihrer körperlichen Gegebenheiten unfair oder schlechter behandelt. Vor allem Straßen- oder Waisenkinder besitzen häufig keine Geburtsurkunde. Mitarbeitende der Fondation Stamm unterstützen in diesem Fall das Kind, um herauszufinden wo die Geburtsurkunde sein könnte, und helfen bei der Kommunikation mit Behörden. Die Geburtsurkunde ist wichtig, damit ein Kind in Burundi zum Beispiel zur Schule gehen kann.

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